Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

 

I. Allgemeines

  • 1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Veranstaltungsraum bestellt, zugesagt oder eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • 2. Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf den Bezug des Zimmers vor 15.00 Uhr. Wird das Zimmer am Abreisetag ohne Rücksprache mit der Rezeption über 11.00 Uhr hinaus in Anspruch genommen, berechnen wir den Tageszimmersatz der entsprechenden Zimmerkategorie.
  • 3. Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume besteht nicht. Es sei denn, es wurde vorher schriftlich vereinbart.
  • 4. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
  • 5. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung durch Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller.
  • 6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
  • 7. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
  • 8. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  • 9. Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, die vereinbarten Preise des Hotels sowie Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte zu zahlen.
  • 10. Rechnungen sind ab Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.
  • 11. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
  • 12. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und in Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
  • 13. Das Hotel ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise bei höherer Gewalt oder wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

II. Zimmerreservierungen

  • 1. Die gebuchten Hotelzimmer werden auf jeden Fall freigehalten. Eine kostenfreie Stornierung von Einzelbuchungen (bis zu 5 Zimmer)

ist bis 1 Tag vor Anreise möglich. Bei Stornierung nach diesem Zeitraum oder Nichtanreise und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung, werden 80% des vereinbarten Zimmerpreises (inkl. oder exkl. Frühstück) in Rechnung gestellt. Bei Übernachtung mit Halbpension werden 70% und bei Übernachtung mit Vollpension 60% des vereinbarten Preises berechnet.

  • 2. Bei Stornierung eines Aufenthaltes über 3 Tage hinaus berechnen wir ab 6 Tage vor Anreise 60% der gebuchten Leistungen und bei vorzeitiger Abreise 80%.
  • 3. Bei Stornierung eines Arrangements berechnen wir ab 6 Tage vor Anreise 80% der gebuchten Leistungen und bei vorzeitiger Abreise 100%.
  • 4. Bei Buchung eines Arrangements inklusive Rahmenprogramm gelten die Stornierungsfristen von III.3.

In jedem Fall bemüht sich das Hotel, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig weiterzuvermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur weiteren Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer haftet der Besteller für die Vertragsdauer und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung.

 

III. Bei Veranstaltungen jeder Art und Gruppenbuchungen (ab 6 Zimmer) ist weiterhin zu beachten:

  • 1. Die gebuchten Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zu den schriftlich vereinbarten Zeiträumen zur Verfügung. Überschreitungen können nur nach Absprache mit der Bankettabteilung und nach Verfügbarkeit gewährt werden.
  • 2. Bei Veranstaltungen mit Übernachtung und Gruppenbuchungen stellt der Besteller dem Hotel spätestens 7 Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zur Verfügung.
  • 3. Für Buchung von Gruppen (ab 6 Zimmer) und Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsfristen(Kulanzregelung):

Bis     42 Tage vor Ankunft                              kostenfrei

41 Tage bis 35 Tage vor Ankunft           30% der gebuchten Leistung

34 Tage bis 21 Tage vor Ankunft           40% der gebuchten Leistung

20 Tage bis 7 Tage vor Ankunft             60% der gebuchten Leistung

ab        6 Tage vor Ankunft                              80% der gebuchten Leistung

In jedem Fall bemüht sich das Hotel, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume/Hotelzimmer anderweitig weiterzuvermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur weiteren Vergabe der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsräume & Hotelzimmer haftet der Besteller für die Vertragsdauer und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung.

Bei Stornierung von Banketts erfolgt die Berechnung des Speisenumsatzes nach der Formel: Menüpreis x Personenzahl.

War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

  • 4. Eine Änderung der Personenzahl muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
  • 5. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
  • 6.    Fristen zur Änderung der Personenzahl / Zimmeranzahl – Anspruch des Hotels                                                            

41 bis 28 Tage vor Ankunft   Anzahl kann um 50 % kostenfrei reduziert werden

27 bis 7 Tage vor Ankunft     Anzahl kann um 25 % kostenfrei reduziert werden

6 bis 2 Tage vor Ankunft     Anzahl kann um 10 % kostenfrei reduziert werden

1 Tag vor Ankunft                  Die bestellte Anzahl wird in Rechnung gestellt.

 

Gerichtsstand ist Münster/Westf.

Parkhotel Schloss Hohenfeld – Dingbängerweg 400 – 48161 Münster – fon: 0 25 34/8 08-0 – fax: 0 25 34/71 14